Hier finden Sie noch Hinweise zu Ihrem Urlaubsaufenthalt
im Landhaus König. Dieser soll von Anfang an so angenehm wie möglich für Sie sein.

An- und Abreise

Am Anreisetag ist Ihre Wohnung in den Sommermonaten (von Mai - Ende Oktober) ab ca. 17 Uhr, in den Wintermonaten ab 16.00 Uhr bezugsfertig oder nach telefonischer Rücksprache.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr freizugeben.
Wir erlauben uns, bei grober Verschmutzung der Wohnung, eine nachträgliche Zusatz-Endreinigung zu verlangen.

Das Arragement Bergbahn inklusive (nur im Sommer) gilt am Anreisetag nach Wohnungsbezug und erlischt am Abreisetag um 10.00 Uhr.

Absage/Stornierung

Im Fall einer Absage wird ein eventuell entstandener Ausfall lt. den Richtlinien des deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in Rechnung gestellt. Bei Ferienwohnungen berechnen wir 90% des Übernachtungspreises, unabhängig vom Absagedatum und Absagegrund. Bei Reiseabbruch oder Nichtanreise berechnen wir 100% des Übernachtungspreises.

Bezahlung

Der Reisepreis ist vor Ort in bar oder vorab per Überweisung zu bezahlen. (bitte erfragen Sie die Kontodaten bei uns).

§2 Allgemeine Buchungsbedingungen Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewer

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Hinweis zu COVID-19

Grundsätzlich gilt, dass der Gast nicht kostenfrei stornieren kann, wenn Auflagen und Maßnahmen, die während des Aufenthalts gelten, für den Gast bereits bei der Buchung bekannt waren.

Darüber hinaus besteht aber auch bei Buchungen vor Anordnung von 2G-Regeln für Beherbergungsbetriebe i.d.R. kein Anspruch des Gastes auf eine kostenlose Stornierung. Die Hinderung an der Ausübung des Gebrauchsrechts beruht regelmäßig auf seiner individuellen Entscheidung gegen eine Impfung und ist damit in diesen Fällen ein in seiner Person liegender Grund, der ihn nicht von der Entrichtung der Miete befreit (§ 537 Abs. 1 S. 1 BGB). Etwas anderes kann nur in Ausnahmefällen gelten, wenn z.B. aufgrund einer fehlenden Impfzulassung für bestimmte Gruppen ein Impfnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vor dem geplanten Aufenthalt erlangt werden kann und die Gebrauchshinderung daher nicht in die Risikosphäre des Gastes fällt. Für diese Gruppen sehen die 2G-Regeln jedoch zumeist Ausnahmen von der Nachweispflicht oder Übergangsfristen vor, so dass diese Fälle praktisch selten auftreten dürften.

Der Gastgeber muss sich ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Mietsache von seinem Anspruch auf die Miete abziehen lassen (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB).

Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Kontakt

Johannes König
Birgsauer Straße 11
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 988021
Fax +49 8322 9872810

Über uns

Unser schönes Landhaus, mit 3 und 4 Sterne-Ferienwohnungen (F DTV Klassifizierung), finden Sie am südlichen Ortsrand von Oberstdorf. Sie haben traumhafte Blicke aufs Nebelhorn, den Schattenberg, Himmelschrofen und ins Trettachtal.

Sicher im Urlaub

Informationen zu den derzeit geltenden Corona-Regelungen, Testmöglichkeiten und weitere wichtige Hinweise für einen sicheren Urlaub finden Sie unter: www.oberstdorf.de/sicherimurlaub

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